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Ratgeber Steuern & Abgaben

Stromsteuer zurückholen: Geld, das viele Betriebe verschenken

Produzierende Betriebe, Handwerk und Landwirtschaft bekommen 2 Cent pro Kilowattstunde vom Zoll zurück – aber nur auf Antrag. Viele stellen ihn nie. Für 2025 läuft die Frist noch bis 31. Dezember 2026.

Anspruch prüfen lassen
Frist läuftDie Entlastung für das Jahr 2025 kann noch bis zum 31. Dezember 2026 beantragt werden. Danach ist das Geld verloren – es handelt sich um eine Ausschlussfrist.

Worum geht es?

Auf jede Kilowattstunde Strom fallen 2,05 Cent Stromsteuer an. Sie steckt unauffällig in der Stromrechnung. Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft können sich davon 2,00 Cent pro kWh vom Hauptzollamt zurückholen (§ 9b Stromsteuergesetz). Übrig bleibt der EU-Mindestsatz von 0,05 Cent.

Seit dem 1. Januar 2026 ist diese Entlastung dauerhaft im Gesetz verankert. Der Haken: Sie kommt nicht automatisch. Sie muss jedes Jahr beantragt werden, und genau das passiert in vielen kleinen Betrieben nicht.

Was bringt das in Euro?

Erstattet werden 20 Euro pro Megawattstunde, abzüglich eines Selbstbehalts von 250 Euro pro Jahr. Ab rund 12.500 kWh Jahresverbrauch bleibt also etwas übrig:

JahresverbrauchEntlastung bruttoErstattung nach Selbstbehalt
50.000 kWh – z. B. Bäckerei1.000 €750 €
250.000 kWh – z. B. Schreinerei, Metallbau5.000 €4.750 €
1.000.000 kWh – z. B. Fertigungsbetrieb20.000 €19.750 €

Das ist Geld, für das Sie nichts investieren oder umbauen müssen – nur einen Antrag stellen.

Wer kann die Entlastung beantragen?

Maßgeblich ist die Einordnung nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008) und der Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit. Handel, Dienstleister, Büros und Gastronomie sind in der Regel nicht begünstigt. Bei Mischbetrieben – etwa Herstellung plus Verkauf – lohnt eine genaue Prüfung.

Warum der Antrag so oft liegen bleibt

Worauf Sie achten sollten

So unterstützen wir Sie

  1. 01
    Anspruch prüfenGehört Ihr Betrieb zum produzierenden Gewerbe? Wir klären die Einordnung anhand Ihrer Tätigkeit.
  2. 02
    Strommengen ermittelnAus Rechnungen und Lastgang ermitteln wir die begünstigte Menge und grenzen Drittmengen und Ladestrom ab.
  3. 03
    Unterlagen vorbereitenWir bereiten die Angaben für die Formulare vor, sodass Sie oder Ihre Steuerberatung nur noch einreichen müssen.
  4. 04
    Fristen im Blick behaltenIm Jahres-Check erinnern wir an den Antrag – damit keine Erstattung mehr verfällt.
Gut zu wissen

Die Stromsteuer-Entlastung ist oft der schnellste Hebel, weil sie ohne Investition wirkt. Wir sehen sie als festen Teil unseres Jahres-Checks – zusammen mit Lastgang, Vertrag und Netzentgelten. Für die steuerliche Beurteilung im Einzelfall ist Ihre Steuerberatung zuständig.

Häufige Fragen

Kann ich die Entlastung rückwirkend beantragen?

Ja, bis zum 31. Dezember des Jahres, das auf das Verbrauchsjahr folgt. Für 2025 also noch bis zum 31. Dezember 2026, für 2026 bis zum 31. Dezember 2027.

Wohin stelle ich den Antrag?

Beim für Sie zuständigen Hauptzollamt, am einfachsten online über das Zoll-Portal.

Lohnt sich der Antrag bei kleinem Verbrauch?

Wegen des Selbstbehalts von 250 Euro erst ab rund 12.500 kWh im Jahr. Darüber steigt die Erstattung mit jeder Kilowattstunde.

Gilt das auch für Strom aus der eigenen PV-Anlage?

Selbst verbrauchter Strom aus kleinen Anlagen ist unter bestimmten Voraussetzungen ohnehin stromsteuerfrei. Die Entlastung betrifft vor allem den Strom aus dem Netz.

Weitere Themen

10 Hebel für Stromkosten → Lastganganalyse → § 14a EnWG → Alle Ratgeber-Artikel →

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