Worum geht es bei § 14a?
§ 14a des Energiewirtschaftsgesetzes regelt, wie große steuerbare Verbraucher ans Stromnetz kommen. Der Deal: Der Netzbetreiber darf diese Geräte bei drohender Überlastung kurzzeitig dimmen – im Gegenzug zahlen Sie für ihren Strom ein reduziertes Netzentgelt. Und der Netzbetreiber darf den Anschluss nicht mehr wegen fehlender Netzkapazität verweigern.
Welche Geräte betroffen sind
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen sind Geräte mit mehr als 4,2 kW Leistung, die in der Niederspannung angeschlossen und seit dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden:
- WärmepumpenFür Heizung und Warmwasser, auch im Gewerbe.
- Nicht öffentliche LadepunkteWallboxen für Firmenfahrzeuge oder Mitarbeitende.
- KlimaanlagenAnlagen zur Raumkühlung.
- BatteriespeicherSoweit sie Strom aus dem Netz beziehen.
Auch beim Dimmen bleibt eine Mindestleistung von 4,2 kW je Gerät garantiert. Mehrere Geräte können gemeinsam über ein Energiemanagementsystem am Netzanschluss gesteuert werden.
Die drei Module im Vergleich
Welches Modul sich rechnet, hängt vom Verbrauch des Geräts und den Preisen Ihres Netzbetreibers ab. Faustregel: Bei hohem Verbrauch lohnt meist Modul 2, wer flexibel in günstige Zeiten verschieben kann, fährt mit Modul 1 plus 3 oft besser.
Was das für Betriebe bedeutet
- Geld liegt auf dem TischViele Betriebe mit neuer Wärmepumpe oder Ladepunkten haben einfach Modul 1 – ohne zu prüfen, ob Modul 2 mehr bringt.
- Zähler lohnt sich oftEin separater Zähler für Modul 2 kostet einmalig, spart aber jedes Jahr.
- Steuerung mitdenkenMit Energiemanagement lassen sich Dimmung, Lastspitzen und günstige Zeitfenster gemeinsam steuern.
Für größere Betriebe mit Leistungsmessung (RLM) kommt ab 2029 die Netzentgeltreform AgNes hinzu. Wie § 14a und die neuen Kapazitätspreise zusammenspielen, sollte bei jeder Investition in Wärmepumpe, Ladepunkte oder Speicher mitgerechnet werden.
So gehen wir vor
- 01Geräte und Anschlüsse prüfenWelche Ihrer Anlagen fallen unter § 14a, und welches Modul ist aktuell hinterlegt?
- 02Module durchrechnenMit Ihren Verbrauchsdaten und dem Preisblatt Ihres Netzbetreibers vergleichen wir Modul 1, 2 und 1+3.
- 03Messkonzept klärenLohnt ein separater Zähler oder ein intelligentes Messsystem? Was kostet es, was bringt es?
- 04Wechsel begleitenAntrag beim Netzbetreiber, Abstimmung mit Messstellenbetreiber und Lieferant.
Häufige Fragen
Gilt § 14a auch für Unternehmen?
Ja, wenn die steuerbare Verbrauchseinrichtung in der Niederspannung angeschlossen ist und seit 2024 in Betrieb ging – egal ob Haushalt oder Betrieb.
Wie stark darf der Netzbetreiber dimmen?
Nur bei drohender Netzüberlastung und nur bis auf eine Mindestleistung von 4,2 kW je Gerät. Ein vollständiges Abschalten ist nicht vorgesehen.
Kann ich das Modul wechseln?
Ja, zwischen den Modulen kann gewechselt werden, allerdings nicht rückwirkend.
Was gilt für Anlagen von vor 2024?
Für Bestandsanlagen gelten Übergangsregeln. Ihr Netzbetreiber weist dafür eigene Preise aus.