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Ratgeber Netzentgelte

§ 14a EnWG: Weniger Netzentgelt für Wärmepumpe, Ladepunkt und Speicher

Wer eine Wärmepumpe, Ladepunkte, eine Klimaanlage oder einen Speicher neu anschließt, kann seit 2024 deutlich weniger Netzentgelt zahlen. Welches der drei Module sich lohnt, entscheidet über mehrere hundert Euro pro Jahr und Gerät.

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Stand November 2026Die Regeln gelten seit 1. Januar 2024 für neue Anlagen; Modul 3 müssen Netzbetreiber seit 1. April 2025 anbieten. Die konkreten Preise stehen im Preisblatt Ihres Netzbetreibers.

Worum geht es bei § 14a?

§ 14a des Energiewirtschaftsgesetzes regelt, wie große steuerbare Verbraucher ans Stromnetz kommen. Der Deal: Der Netzbetreiber darf diese Geräte bei drohender Überlastung kurzzeitig dimmen – im Gegenzug zahlen Sie für ihren Strom ein reduziertes Netzentgelt. Und der Netzbetreiber darf den Anschluss nicht mehr wegen fehlender Netzkapazität verweigern.

Welche Geräte betroffen sind

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen sind Geräte mit mehr als 4,2 kW Leistung, die in der Niederspannung angeschlossen und seit dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden:

Auch beim Dimmen bleibt eine Mindestleistung von 4,2 kW je Gerät garantiert. Mehrere Geräte können gemeinsam über ein Energiemanagementsystem am Netzanschluss gesteuert werden.

Die drei Module im Vergleich

ModulSo funktioniert esVoraussetzung
Modul 1Pauschaler Rabatt auf das Netzentgelt pro Jahr – Standard, wenn nichts gewählt wirdKein eigener Zähler nötig
Modul 2Netzentgelt-Arbeitspreis für das Gerät um 60 % reduziertSeparater Zähler für das Gerät
Modul 3Zeitvariables Netzentgelt: günstiger in Niedertarif-Zeiten, teurer in Hochtarif-ZeitenNur zusammen mit Modul 1, intelligentes Messsystem

Welches Modul sich rechnet, hängt vom Verbrauch des Geräts und den Preisen Ihres Netzbetreibers ab. Faustregel: Bei hohem Verbrauch lohnt meist Modul 2, wer flexibel in günstige Zeiten verschieben kann, fährt mit Modul 1 plus 3 oft besser.

Was das für Betriebe bedeutet

Für größere Betriebe mit Leistungsmessung (RLM) kommt ab 2029 die Netzentgeltreform AgNes hinzu. Wie § 14a und die neuen Kapazitätspreise zusammenspielen, sollte bei jeder Investition in Wärmepumpe, Ladepunkte oder Speicher mitgerechnet werden.

So gehen wir vor

  1. 01
    Geräte und Anschlüsse prüfenWelche Ihrer Anlagen fallen unter § 14a, und welches Modul ist aktuell hinterlegt?
  2. 02
    Module durchrechnenMit Ihren Verbrauchsdaten und dem Preisblatt Ihres Netzbetreibers vergleichen wir Modul 1, 2 und 1+3.
  3. 03
    Messkonzept klärenLohnt ein separater Zähler oder ein intelligentes Messsystem? Was kostet es, was bringt es?
  4. 04
    Wechsel begleitenAntrag beim Netzbetreiber, Abstimmung mit Messstellenbetreiber und Lieferant.

Häufige Fragen

Gilt § 14a auch für Unternehmen?

Ja, wenn die steuerbare Verbrauchseinrichtung in der Niederspannung angeschlossen ist und seit 2024 in Betrieb ging – egal ob Haushalt oder Betrieb.

Wie stark darf der Netzbetreiber dimmen?

Nur bei drohender Netzüberlastung und nur bis auf eine Mindestleistung von 4,2 kW je Gerät. Ein vollständiges Abschalten ist nicht vorgesehen.

Kann ich das Modul wechseln?

Ja, zwischen den Modulen kann gewechselt werden, allerdings nicht rückwirkend.

Was gilt für Anlagen von vor 2024?

Für Bestandsanlagen gelten Übergangsregeln. Ihr Netzbetreiber weist dafür eigene Preise aus.

Weitere Themen

AgNes: Netzentgelte ab 2029 → Dynamischer Stromtarif → THG-Quote für Ladepunkte → Alle Ratgeber-Artikel →

Nutzen Sie das richtige Modul?

Im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir, welche Ihrer Anlagen unter § 14a fallen.

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